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Nach dem Lebensmittelgesetz müssen nur Getränke mit einem Alkoholgehalt ab 0,5 Gewichts% als alkoholhaltig gekennzeichnet werden.
Die auf dem Markt erhältlichen “alkoholfreien” Biere enthalten aber zwischen 0,02 und 0,52 Vol% Alkohol. Ein Bier ohne jeden Alkoholgehalt darf sich nicht Bier nennen. Aus diesem Grund heisst ein Malzbier ohne Alkohol auch Malztrunk.
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